Hygieneplan
In der Podologiepraxis ist ein Hygieneplan verbindlich
Das Infektionsschutzgesetz (IfSG), die Technischen Regeln für biologische Arbeitsstoffe (TRBA250) sowie das Bundesland verlangen in Gesundheitseinrichtungen einen Hygieneplan. Ebenso sind diese verpflichtet nach dem Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) und der Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRIKO) beim Robert Koch-Institut (RKI) und des Bundesinstituts für Arzneimittel (RKI-KRINKO-BfArm-Empfehlung) verpflichtet, ein Qualitätsmanagement zu führen. Der Hygieneplan zusammen mit dem Hygieneordner kann als Qualitätsmanagement angesehen werden.
Patienten
Der Hygieneplan erfüllt nicht nur gesetzliche Forderungen, er schützt unsere Patienten vor einer nosokomialen Infektion
Personalhygiene
Hände und Haut
Ohne unsere Hände geht es nicht. Darum sollten Wir sorgsam mit Ihnen umgehen. Dazu gehört auch ein Hände und Hautschutzplan. Die BGW hilft uns dabei
Wäsche
Ein großes Thema, denn es ist nicht egal wie diese beschaffenist . Wo und wie sie gewaschen und aufbewahrt wird
Praxisräume
Gefährdungsbeurteilung
Jeder Raum muss einzeln bewertet werden. Die BGW hilft
Reinigung der Praxisräume
Auch die Raumpflege muss genau organisiert und dokumentiert werden. Es gilt eine Standartarbeitsanweisung im Hygieneplan zu erstellen und die Arbeiten im Reinigungs-und Desinfektionsplan festzuhalten
Bauliche Voraussetzungen
Für eine Kassenzulassung müssen die Räume bestimmte Bedingungen erfüllen
Instrumente
Risikobewertung
Die Risikobewertung unterliegt gewissen Kriterien, Die in der KRINKO-BfArM-Empfehlung definiert sind. Das Flußdiagramm der DGSV-eV hilft bei der Interpretierung
Erfolgt nach §8 der MPBetreibV nach den Vorgaben der KRINKO-BfArM-Empfehlung zusammengefasst in den Leitlinien der DGSV-eV
Desinfektionsplan
ist in Tabellenform die Kurzfassung unseres Hygieneplans und hängt sichtbar aus
