Hygieneplan

In der Podologiepraxis ist ein Hygieneplan verbindlich

Das Infektionsschutzgesetz (IfSG), die Technischen Regeln für biologische Arbeitsstoffe (TRBA250) sowie das Bundesland verlangen in Gesundheitseinrichtungen einen Hygieneplan. Ebenso sind diese verpflichtet nach dem Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) und der Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRIKO) beim Robert Koch-Institut (RKI)  und des Bundesinstituts für Arzneimittel (RKI-KRINKO-BfArm-Empfehlung) verpflichtet, ein Qualitätsmanagement zu führen. Der Hygieneplan zusammen mit dem Hygieneordner kann als Qualitätsmanagement angesehen werden.

Patienten

Der Hygieneplan erfüllt nicht nur gesetzliche Forderungen, er schützt unsere Patienten vor einer nosokomialen Infektion

Hände und Haut

Ohne unsere Hände geht es nicht. Darum sollten Wir sorgsam mit Ihnen umgehen. Dazu gehört auch ein Hände und Hautschutzplan. Die BGW hilft uns dabei

Wäsche

Ein großes Thema, denn es ist nicht egal wie diese beschaffenist . Wo und wie sie gewaschen  und aufbewahrt wird

Gefährdungsbeurteilung

Jeder Raum muss einzeln bewertet werden. Die BGW hilft

Reinigung der Praxisräume

Auch die Raumpflege muss genau organisiert und dokumentiert werden. Es gilt eine Standartarbeitsanweisung  im Hygieneplan zu erstellen und die Arbeiten im Reinigungs-und Desinfektionsplan festzuhalten

Bauliche Voraussetzungen

Für eine Kassenzulassung müssen die Räume bestimmte Bedingungen erfüllen

Risikobewertung

Die Risikobewertung unterliegt gewissen Kriterien, Die in der KRINKO-BfArM-Empfehlung definiert sind. Das Flußdiagramm der DGSV-eV hilft bei der Interpretierung

Erfolgt nach §8 der MPBetreibV  nach den Vorgaben der KRINKO-BfArM-Empfehlung zusammengefasst in den Leitlinien der DGSV-eV

ist in Tabellenform die Kurzfassung unseres Hygieneplans und hängt sichtbar aus